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Wenn ich Sie gegenüber Dritten vertreten soll, ist es erforderlich, dass Sie mich
offiziell bevollmächtigen. Schicken sie mir dazu eine ausgefüllte
Prozessvollmacht bzw.
außergerichtliche Vollmacht
im Original zu.
Haben Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung für außergerichtliche
Angelegenheiten, kann ich diese für Sie mit dem
Beratungshilfe-Antrag
bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Bitte füllen Sie
den Antrag aus und senden ihn mir unterzeichnet zu. Für die Unterstützung in
gerichtlichen Angelegenheiten verwenden Sie bitte den
Prozesskostenhilfe-Antrag.
Für Rückfragen zu Voraussetzungen und zum Ausfüllen dürfen Sie mich
natürlich gerne kontaktieren.
Prozessvollmacht.pdf
Aussergerichtliche-Vollmacht.pdf
Beratungshilfe-Antrag.pdf
Prozesskostenhilfe-Antrag.pdf
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